Privatpersonen, die eine Einkommensteuererklärung erstellen müssen, haben Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalvermögen, Renten- und Pensions- bzw. Versorgungsbezügen. Sie finden bei uns eine gute, unkomplizierte und tatkräftige Unterstützung. Wir erstellen gerne Ihre Steuererklärung anhand der von Ihnen eingereichten Belege und Aufzeichnungen. Hierbei prüfen wir, welche Steuervorteile Sie nutzen können.
Neben den steuerlichen Pflichten, die Sie auch als Privatperson erfüllen müssen, gibt es bei der persönlichen Lebensplanung immer wieder Punkte, bei denen das Steuerrecht nicht aus den Augen verloren werden darf und bei der Planung Berücksichtigung finden sollte.
Wir beraten Sie gerne bei Ihren privaten Investitionen, der Anschaffung von Grundstücken, zu den steuerlichen Auswirkungen von Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen an Grundstücken sowie der Veräußerung von Grundvermögen etc..
Für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gelten besondere steuerliche Vorschriften, da der Betreiber einer PV-Anlage – egal welcher Größe – ein Gewerbetreibender wird. Bitte sprechen Sie uns damit gerne an.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen u.a. die nachfolgenden Leistungen an: